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Das
Domainrecht
beschäftigt sich mit dem Erwerb, der Übertragung,
Verpfändung
und Abtretung
von Rechten an Domains und Domainnamen. Der mittlerweile herrschende
Markt gewerblicher Domainhändler (Domainseller, Domainreseller)
führt häufig zu konflikten und rechtlichen
Auseinandersetzungen.
Häufig ergeben
sich medienrechtlich relevante Probleme aus dem Konflikt zwischen
Domainrecht und Markenrecht.
Domainrecht greift zudem nicht selten in das Namensrecht aus § 12 BGB
ein. Dies kann auch Privatpersonen zu Rechtsschutzmaßnahmen
verleiten. So ist es regelmäßiger Bestandteil
täglicher Anwaltspraxis festzustellen, dass eine Domain zwar
Erworben wird, die Übertragung über die Denic jedoch
aufgrund eines Dispute-Eintrages
unterbleibt.
Nicht selten ergeben sich
Probleme, wenn die Verantwortlichkeit für Domainnamen nicht
klar definierbar ist. Dies kann der Fall sein, wenn zwischen Admin-C und
Rechteinhaber Personenverschiedenheit herrscht.
Auch ist es mittlerweile
geläufig im Falle von Vollstreckungsmaßnahmen
oder Insolvenzen, die Pfändung von Domainrechten zu
veranlassen. Auch hierbei stellen sich vielfältige
Rechtsfragen, die die Beauftragung eines auf Medienrecht bzw. Domainrecht
spezialisierten Anwalts notwendig machen.
Ein Domainanwalt kann
damit bei Domainkauf,
Domainverkauf, Domainverpachtung,
Domainübertragung, Verwaltung von Domainrechten sowie der
Vollstreckung in Domainrechte der Schlüssel zum Erfolg sein.
In diesen und allen anderen
Fragen zum Thema Medienrecht steht Ihnen
die Kanzlei von Rechtsanwalt
Foderà-Pierangeli gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung unter info@anwalt-fuer-medienrecht.de
oder nehmen Sie Verbindung zum Büro auf unter 06131 - 480 35
56.
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