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Das Domainrecht beschäftigt sich mit dem Erwerb, der Übertragung, Verpfändung und Abtretung von Rechten an Domains und Domainnamen. Der mittlerweile herrschende Markt gewerblicher Domainhändler (Domainseller, Domainreseller) führt häufig zu konflikten und rechtlichen Auseinandersetzungen.

Häufig ergeben sich medienrechtlich relevante Probleme aus dem Konflikt zwischen Domainrecht und Markenrecht. Domainrecht greift zudem nicht selten in das Namensrecht aus § 12 BGB ein. Dies kann auch Privatpersonen zu Rechtsschutzmaßnahmen verleiten. So ist es regelmäßiger Bestandteil täglicher Anwaltspraxis festzustellen, dass eine Domain zwar Erworben wird, die Übertragung über die Denic jedoch aufgrund eines Dispute-Eintrages unterbleibt.

Nicht selten ergeben sich Probleme, wenn die Verantwortlichkeit für Domainnamen nicht klar definierbar ist. Dies kann der Fall sein, wenn zwischen Admin-C und Rechteinhaber Personenverschiedenheit herrscht.

Auch ist es mittlerweile geläufig im Falle von Vollstreckungsmaßnahmen oder Insolvenzen, die Pfändung von Domainrechten zu veranlassen. Auch hierbei stellen sich vielfältige Rechtsfragen, die die Beauftragung eines auf Medienrecht bzw. Domainrecht spezialisierten Anwalts notwendig machen.

Ein Domainanwalt kann damit bei Domainkauf, Domainverkauf, Domainverpachtung, Domainübertragung, Verwaltung von Domainrechten sowie der Vollstreckung in Domainrechte der Schlüssel zum Erfolg sein.

In diesen und allen anderen Fragen zum Thema Medienrecht steht Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Foderà-Pierangeli gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung unter info@anwalt-fuer-medienrecht.de oder nehmen Sie Verbindung zum Büro auf unter 06131 - 480 35 56.




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