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Ein Medienrecht Anwalt
zeichnet sich durch fundierte Kenntnisse in allgemeinen
vertragsrechtlichen und schuldrechtlichen Gebieten sowie in
spezialgeseztlichen Randmaterien. Hierzu zählen etwa das Telemediengesetz (TMG), die E-Commerce-Richtlinie, das Telekommunikationsgesetz (TKG), die Landepressegesetze, der derzeit geltende Rundfunkstaatsvertrag sowie urheberrechtliche (MarkenG, UrhG) und wettbewerbsrechtliche (UWG) Vorschriften.
Das
Medienrecht umfasst als Rechtsthema insbesondere internetrechtliche,
urheberrechtliche, und haftungsrechtliche Fälle(Providerhaftung).
Die auf medienrecht spezialisierte Kanzlei von Rechtsanwalt Foderà-Pierangeli vertritt Privatpersonen, Internet-Start-Ups sowie arrivierte Unternehmen aus IT, Wirtschaft und Industrie. Hier spielen Auseinandersetzungen mit Providern, die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen (Abmahnungen), Lizenzfragen, die Verantwortlichkeit für den Betrieb von W-Lan Netzen (Störerhaftung) sowie die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen im E-Commerce die Kernfragen der täglichen anwaltlichen Praxis.
Aber
auch die präventive, gestaltende Beratung von Onlineshops
(Gestaltung von AGB), Werbefirmen und Verlagsgesellschaften (Verlagsrecht), Autoren, Künstlern und Webdesignern gehört zu den Kompetenzen der Kanzlei.
Sollten sie als Privatperson Opfer unberechtigter Abmahnungen (Filesharing, Urheberrecht), medienstrafrechtlichen Ermittlungen
oder datenschutzrechtlicher Eingriffe sein, stehen wir Ihnen genau so
zur Seite, wie im Falle der Verfolgung eigener Rechtsverletzungen (Persönlichkeitsrecht / Presserecht).
In diesen und allen anderen Fragen zum Thema Medienrecht steht Ihnen
die Kanzlei von Rechtsanwalt
Foderà-Pierangeli gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung unter info@anwalt-fuer-medienrecht.de
oder nehmen Sie Verbindung zum Büro auf unter 06131 - 480 35
56.
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